BGH V ZR 273/17 - WEG-Beschluss über Rauchwarnmelder (II)
Einheitlicher Einbau und Wartung von Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auch dann zulässig, wenn einzelne Eigentümer bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben


Der Bundesgerichtshof (BGH) weist nun in diesem Urteil vom 08.03.2013 darauf hin, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden könne, wenn das Landesrecht eine entsprechende Pflicht vorsehe. Abschließend weist der BGH darauf hin, dass Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft angebracht worden sind, im Gemeinschaftseigentum stehen.

